|
|
|
|
|
|
|

Riester Rente Seite 2
dies ist eine spezielle Infoseite nicht nur für Taxigenossenschaften, Taxizentralen, Taxiruf und Taxifirmen / Taxiunternehmer vom Versicherungsmakler Peter Müller Köln - neutral unabhängig - zur staatlich geförderten Riester Rente, benannt nach azlea Walter Riester.
Als unabhängige Versicherungsmakler vergleichen wir die verschiedenen Versicherungen für Sie durch einen umfangreichen Versicherungsvergleich. Damit erhalten Sie keine teure oder billige Riesterrente, sondern einen guten, günstigen und preiswerten Vertrag im Preis- Leistungsverhältnis. Dies gewährleisten wir durch permanente Marktbeobachtung.
RIESTER-RENTE - Vorsorgen mit staatlichen ZulagenSCHUTZ VOR VORZEITIGER VERWERTUNG
Ebenso wie Betriebsrenten sind auch Riester-Renten bei Arbeitslosigkeit vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt. Voraussetzung dafür ist, dass sie mit staatlicher Förderung aufgebaut wurden.
Die staatliche Förderung kann auch für Betriebsrenten in Anspruch genommen werden. Allerdings nicht für jeden Durchführungsweg.
RENTE MIT RECHTSANSPRUCH
Seit dem 1. Januar 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen Rechtsanspruch darauf, dass sein Arbeitgeber einen Teil von Lohn oder Gehalt über die Entgeltumwandlung in eine betriebliche Altersversorgung einzahlt. Wenn der Betrieb noch keine betriebliche Altersversorgung anbietet, kann der Arbeitnehmer verlangen, dass für ihn eine Direktversicherung bei dem Anbieter seiner Wahl abgeschlossen wird.
Für Betriebsrenten kann auch die Riester-Förderung in Anspruch genommen werden.
Infrage kommen: die Direktversicherung, die Pensionskasse und der Pensionsfonds. Anders als bei der privat abgeschlossenen Riester-Rente müssen Riester-Renten über den Betrieb kein Zertifikat besitzen.
Grundsätzlich gilt: Die Riester-Förderung kann nur für solche Betriebsrenten in Anspruch genommen werden, deren Beiträge nicht steuerfrei sind oder pauschal besteuert werden.
Riester-Produkte der betrieblichen Altersversorgung sind im Übrigen, anders als im Bereich der privaten Altersvorsorge, nicht zu zertifizieren.
Direktversicherung
Diese Form der Betriebsrente ist besonders verbreitet und eignet sich vor allem für kleine Betriebe, die keine eigenen betrieblichen Vorsorgesysteme eingeführt haben. Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber bei einem Lebensversicherer per Einzel- oder Gruppenvertrag Lebensversicherungen für seine Arbeitnehmer ab. Versicherungsnehmer und Beitragsschuldner ist der Arbeitgeber - Begünstigter der Arbeitnehmer. Wer die Riester-Förderung in Anspruch nehmen will, zahlt seine Beiträge durch Entgeltumwandlung aus dem Nettoverdienst. Die späteren Leistungen werden als lebenslange Rente ausgezahlt und unterliegen der vollen Besteuerung.
Pensionskasse
Pensionskassen sind rechtlich selbstständige Unternehmen. Wie die Direktversicherung gewähren sie den Arbeitnehmern und ihren Hinterbliebenen einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen. Die Versorgung des Arbeitnehmers funktioniert ähnlich wie bei der Direktversicherung. Auch hier gilt: Die Riester-Förderung ist nur möglich, wenn die Beiträge aus dem Nettoeinkommen gezahlt wurden.
PensionsfondsDieser Durchführungsweg wurde erst 2001 vorgestellt. Pensionsfonds dürfen ihr Vermögen zu größeren Teilen am Aktienmarkt als Lebensversicherer anlegen. Daraus ergeben sich entsprechend höhere Risiken. Voraussetzung für die Riester-Förderung sind lebenslange Zahlungen und die Beitragszahlung aus dem bereits versteuerten Lohn beziehungsweise Gehalt.
[Weiterführende Informationen enthält die Broschüre "Attraktiv für Arbeitgeber und Arbeitnehmer - Die betriebliche Altersversorgung"]
Die Direktversicherung ist weit verbreitet und eignet sich vor allem für kleine Betriebe.
Wer mit staatlicher Förderung vorsorgen will, muss eigene Beiträge einzahlen und einige Regeln beachten. Dies ist bei näherem Hinsehen gar nicht so kompliziert.
Beispiel für eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind und einem Bruttoeinkommen von 30 000 Euro im Jahr 2007
DIE RIESTER-RENTE IN EURO UND CENT4 % von 30 000 Euro 1 200 Euro
Die volle Zulage - 154 Euro Grundzulage abzüglich Grundzulage 154 Euro und 185 bzw. 300 Euro pro Kind - gibt es nur, wenn der Versicherte einen sogenannten Mindesteigenbeitrag beisteuert. Dieser Beitrag ist jeweils abhängig von den im Vorjahr erzielten rentenversicherungspflichtigen Bruttoeinkünften. Bei Beamten werden die Besoldung beziehungsweise die Amtsbezüge zugrunde gelegt. Wer weniger als den Mindesteigenbeitrag einzahlt, erhält die Zulage nur anteilig.
Grundsätzlich spielt es keine Rolle, aus welchen Quellen die Beiträge stammen. Eine Ausnahme sind vermögenswirksame Leistungen. Hierfür gibt es keine Zulage. Dies gilt auch für prämienbegünstigte Aufwendungen, zum Beispiel Aufwendungen, für die eine Wohnungsbauprämie gewährt werden kann.
Mindest- und Höchstbeiträge
Ab 2008 beläuft sich der Mindesteigenbeitrag auf vier Prozent der erzielten Einkünfte abzüglich der staatlichen Zulage. Wer will, kann auch mehr in seine Riester-Rente einzahlen. Die staatliche Förderung ist jedoch auf den Höchstbetrag des Sonderausgabenabzugs begrenzt. Ab 2008 sind dies pro Jahr 2 100 Euro abzüglich Zulage.
abzüglich Kinderzulage 185 Euro
Mindesteigenbeitrag im Jahr 2008 861 EuroDer Mindesteigenbeitrag wird immer aus dem Einkommen des Vorjahres ermittelt, auch dann, wenn das aktuelle Einkommen erheblich geringer ist. Die Höhe des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens ist beispielsweise der Jahresmeldung des Arbeitgebers zur Sozialversicherung zu entnehmen.
Für Beamte gilt: Die Besoldungsstelle muss die Höhe des Vorjahreseinkommens zur Ermittlung des Eigenbeitrages im ersten Quartal jedes Jahres an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) übermitteln. Hierzu muss der Beamte seiner Besoldungsstelle eine Einwilligung erteilen.
Was gilt für Ehepaare?Ehepaare, bei denen beide Partner förderberechtigt sind, rechnen ihren jeweiligen Mindestbeitrag getrennt aus. Ist nur ein Ehepartner förderberechtigt, zahlt der Förderberechtigte seinen Mindestbeitrag ein. Der nicht förderberechtigte Partner muss keine eigenen Beiträge einzahlen. Auf seinen Vorsorgevertrag fließt nur die Zulage. Um den Mindesteigenbeitrag des förderberechtigten Partners zu ermitteln, werden die beiden Zulagen zusammengerechnet.
Geringverdiener
Wer so wenig verdient, dass sein errechneter Mindesteigenbeitrag geringer ist als der sogenannte Sockelbetrag in Höhe von 60 Euro, oder im Jahr zuvor gar kein Einkommen erzielt hat, zahlt dennoch mindestens den Sockelbeitrag. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen Geringverdiener also wenigstens 60 Euro im Jahr in ihren Riester-Vertrag einzahlen.
Mehrere VerträgeFörderberechtigte können so viele Riester-Verträge abschließen, wie sie wollen. Gefördert werden aber nur maximal zwei Vorsorgeverträge. Zum Beispiel eine Betriebsrente und ein privater Riester-Vertrag. Die Zulage gibt es aber immer nur einmal, sie wird dann auf die beiden Verträge verteilt. Ehepartner, die selbst nicht förderberechtigt sind, können die Zulage nur für einen Vertrag bekommen. Der Sonderausgabenabzug kann auch für mehr als zwei Verträge genutzt werden.
DER SONDERAUSGABENABZUG
Nicht nur die Eigenbeiträge, auch die Zulage können als Sonderausgaben bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden. Die dadurch erzielten Gutschriften werden nicht wie die Zulage direkt auf den Riester-Vertrag überwiesen, sondern vom Finanzamt mit etwaiger Steuerschuld verrechnet beziehungsweise ausgezahlt.
Wer seine Riester-Beiträge und die Zulage steuerlich ansetzen will, braucht eine Bescheinigung von seinem Versicherer über die gezahlten Beiträge und reicht sie im Rahmen der Einkommensteuererklärung zusammen mit der ausgefüllten Anlage AV beim Finanzamt ein.
Das Finanzamt geht in jedem Fall davon aus, dass eine Zulage gewährt wurde, und prüft im Rahmen der sogenannten Günstigerprüfung, ob die Steuerentlastung über den Sonderausgabenabzug vorteilhafter als die Zulage ist. Wenn ja, führt der Differenzbetrag zu einer zusätzlichen Steuerermäßigung.
Weil der Sonderausgabenabzug nur einen über die Zulage hinaus gehenden Betrag erbringen kann, muss die Zulage in jedem Fall beantragt werden. Auch dann, wenn schon im Vorfeld klar ist, dass die Steuerentlastung höher ist.
Ob sich der Sonderausgabenabzug lohnt oder nicht, hängt vom Familienstand, der Anzahl der Kinder und dem Einkommen ab. In der Regel profitieren vor allem Singles ohne Kinder davon. Bei Familien mit Kindern ist die Riester-Förderung über die Zulage aber insgesamt deutlich höher.
DER WEG ZUR RIESTER-RENTE
Schritt 1 - Der Vorsorgevertrag
Riester-Renten werden von den meisten Lebensversicherern, von Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Vor Vertragsabschluss sollte man sich gründlich beraten lassen. Ob eine Riester-Rente zu den Vorsorgezielen passt und welche Vertragsvariante die beste ist, hängt immer vom Einzelfall ab. Der Riester-Vertrag sollte daher gemeinsam mit einem versierten Berater ausgefüllt werden.
Schritt 2 - Das Zulageverfahren
Die staatliche Zulage gibt es nicht automatisch. Sie muss über den Versicherer beantragt werden. Am besten ist es, dem Versicherer gleich bei Vertragsabschluss eine Vollmacht zu geben, die Zulage jedes Jahr automatisch zu beantragen.
Der Antrag muss innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) bei der Deutschen Rentenversicherung Bund, ehemals Bundesversicherungsanstalt für Angestellte, eingehen. Die ZfA überweist die Zulage direkt an den Versicherer, der sie dem Vorsorgekonto des Versicherten gutschreibt. Die Zulagenstelle ist auch dafür zuständig, zu viel gezahlte Zulagen und Steuervorteile zurückzufordern.
Wer mit der Entscheidung über seinen Zulagenantrag nicht einverstanden ist, kann bei der ZfA Einspruch erheben. Dieser Einspruch wird zunächst an den Versicherer geschickt, der ihn an die ZfA weiterleitet.
Schritt 3 - Der Sonderausgabenabzug
Der Sonderausgabenabzug, der zweite Teil der Riester-Förderung, wird im Rahmen der Einkommensteuer geltend gemacht. Dazu muss die Anlage AV zur Einkommensteuererklärung ausgefüllt und gemeinsam mit einer Bescheinigung des Versicherers über die eingezahlten Beiträge an das Finanzamt geschickt werden. Für den Sonderausgabenabzug gelten die gleichen Fristen wie für die Abgabe der Einkommensteuererklärung. Das Finanzamt informiert die ZfA jeweils über den eingeräumten zusätzlichen Steuervorteil.
Zulagen müssen innerhalb von zwei Jahren nach Ablauf des jeweiligen Beitragsjahres bei der ZfA beantragt werden.
Die Höhe meiner Ansprüche - auf einen Blick
| Renten | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| versicherungs | ||||||
| pflichtiges | Zusätzliche | Förderanteil | ||||
| Vorjahres- | Sparleistung | Steuer- | am Gesamt | |||
| einkommen | Grundzulage | Kinderzulage | Eigenbeitrag | insgesamt* | ersparnis | beitrag |
| 5 000 | 154 | - | 60 | 214 | - | 72 % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 15 000 | 154 | - | 446 | 600 | - | 26 % |
| 25 000 | 154 | - | 846 | 1000 | 141 | 30 % |
| 40 000 | 154 | - | 1446 | 1600 | 427 | 36 % |
| 50 000 | 154 | - | 1846 | 2 000 | 663 | 41% |
| 75 000 | 154 | - | 1946 | 2100 | 776 | 44 % |
| 5 000 | 154 | 185 | 60 | 399 | - | 85 % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 15 000 | 154 | 185 | 261 | 600 | - | 57 % |
| 25 000 | 154 | 185 | 661 | 1000 | - | 34 % |
| 40 000 | 154 | 185 | 1261 | 1600 | 159 | 31% |
| 50 000 | 154 | 185 | 1661 | 2 000 | 370 | 35 % |
| 75 000 | 154 | 185 | 1761 | 2100 | 543 | 42 % |
| 5 000 | 308 | - | 60 | 368 | - | 84% |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 15 000 | 308 | - | 292 | 600 | - | 51% |
| 25 000 | 308 | - | 692 | 1000 | - | 31% |
| 40 000 | 308 | - | 1292 | 1600 | 129 | 27 % |
| 50 000 | 308 | - | 1692 | 2 000 | 284 | 30 % |
| 75 000 | 308 | - | 1792 | 2100 | 437 | 35 % |
| 5 000 | 308 | 370 | 60 | 738 | - | 92 % |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 15 000 | 308 | 370 | 60 | 738 | - | 92 % |
| 25 000 | 308 | 370 | 322 | 1000 | - | 68 % |
| 40 000 | 308 | 370 | 922 | 1600 | - | 42 % |
| 50 000 | 308 | 370 | 1322 | 2 000 | - | 34 % |
| 75 000 | 308 | 370 | 1422 | 2100 | 9 | 33 % |
Angaben in Euro.
*4% des Vorjahreseinkommens, höchstens 2100 Euro.Quelle: BMF
1a Riester-Rente
1b Übersendung des ausgefüllten Zulageantrags bzw.Vollmacht zur Antragstellung durch den Anbieter
2a elektronische Übermittlung der Zulageanträge
2b Berechnung und Überweisung der Zulagen
3a Einkommensteuererklärung mit Anlage AV
3b Finanzamt berechnet im Einkommensteuer
bescheid aufgrund des Sonderausgabenabzugs evtl. zusätzlichen Steuervorteil
3c Information über zusätzlichen Steuervorteil
Was ist eine abgeleitete Riester-Förderung? Kann ich meinen Anbieter wechseln? Für wen lohnt sich ein Vertrag? Wie viel Geld gibt es vom Staat zur Riester-Rente?
Antworten auf diese und viele andere wichtige Fragen gibt es hier:Ich möchte meine Riester-Rente später vererben. Was muss ich beachten?
Dies ist grundsätzlich möglich. Allerdings gehen dann bereits gewährte Zulagen und steuerliche Erleichterungen verloren. Die Förderung bleibt nur dann erhalten, wenn der hinterbliebene Ehepartner das Restkapital auf einen eigenen Riester-Vertrag überträgt oder sich das Geld als laufende Hinterbliebenenrente auszahlen lässt. Eine Waisenrente an die kindergeldberechtigten Kinder ist ebenfalls unschädlich.
Ich möchte meinen Lebensabend im Ausland verbringen. Was geschieht dann mit meiner Riester-Rente?Gewährte Zulagen und Steuervorteile gehen dann verloren und müssen zurückgezahlt werden. Das übrige Vorsorgekapital bleibt jedoch erhalten.
Was geschieht, wenn ich zahlungsunfähig bin?
Mit dem Alterseinkünftegesetz müssen die Beiträge für Riester-Verträge nicht mehr regelmäßig eingezahlt werden. Der Kunde kann so flexibel zahlen, wie es seine finanziellen Verhältnisse erlauben. Wenn der Vertrag während eines gesamten Beitragsjahres ruht, besteht in diesem Jahr kein Anspruch auf die Zulage und den Sonderausgabenabzug.
Kann ich meine Riester-Rente kündigen?
Die Kündigung ist jederzeit mit einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Quartalsende möglich. Zu beachten ist aber, dass die Zulage und die Steuervorteile zurückgezahlt werden müssen, wenn das Kapital nicht unmittelbar auf einen anderen zertifizierten Riester-Vertrag übertragen wird.
Kann ich Geld aus meinem Vertrag entnehmen?
Erst bei Eintritt in den Ruhestand können einmalig maximal 30 Prozent des Vorsorgekapitals entnommen werden, ohne die staatliche Förderung zu gefährden.
Ist ein Anbieterwechsel während der Ansparphase möglich?
Der Vertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende jederzeit gekündigt werden. Wird das Vorsorgekapital anschließend in einen neuen zertifizierten Vertrag eingezahlt, bleibt die Förderung erhalten. Allerdings kann ein Anbieterwechsel mit Kosten verbunden sein.
Angenommen, ich muss oder will länger arbeiten als ursprünglich geplant. Kann ich die Auszahlungsphase der Riester-Rente nach hinten verschieben?Derartige Vereinbarungen sind möglich, das Gesetz schreibt lediglich den frühesten Auszahlungszeitpunkt mit Vollendung des 60. Lebensjahrs vor.
Ich bin Single, sollte ich trotzdem einen Riester-Vertrag abschließen?
Riester-Renten lohnen sich nicht nur für Familien. Sie bieten auch Alleinstehenden hohe Sicherheit bei attraktiver Rendite. Singles mit gutem Einkommen profitieren von zusätzlichen Steuerersparnissen.
Ist die Riester-Rente auch für ältere Sparer interessant?
Viele Anbieter verzichten auf eine Altersbegrenzung. Wegen ihrer hohen Sicherheit und der staatlichen Förderung lohnt sich die Riester-Rente im Vergleich zu privaten Geldanlagen auch im fortgeschrittenen Alter.
Was geschieht im Fall einer Scheidung?Für den Förderberechtigten ändert sich nichts. Der Partner mit einer abgeleiteten Förderberechtigung verliert seinen Anspruch auf die Zulage.
Wann verliere ich meinen Anspruch auf staatliche Förderung?
Immer dann, wenn das Vorsorgekapital nicht mehr für eine lebenslange Rente verwendet wird, die in Deutschland zu versteuern ist. Auch bei einer Kündigung handelt es sich um eine sogenannte schädliche Verwendung.
Ist es sinnvoll, einen Riester-Vertrag mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung zu kombinieren?
Ja, allerdings dürfen nur 15 Prozent des Beitrags in Invaliditätsleistungen fließen. Für einen sinnvollen Risikoschutz ist dies in vielen Fällen zu wenig. Bei einem jährlichen Höchstbeitrag zur Riester-Rente von 2 100 Euro pro Jahr dürfen immerhin 315 Euro in eine Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherung fließen.
Kann ich für mehrere Riester-Verträge eine staatliche Förderung bekommen?
Förderberechtigte können die Zulage auf maximal zwei Verträge verteilen. Die Zulage gibt es insgesamt aber immer nur einmal. Ehepartner mit abgeleiteter Förderberechtigung erhalten die Zulage nur für einen Vertrag.
Was bedeutet "abgeleitete Förderberechtigung"?
Ehepartner mit einem förderberechtigten Partner müssen selbst nicht förderberechtigt sein, um die staatliche Zulage zu erhalten. Sie sind "abgeleitet förderberechtigt", wenn sie einen eigenen Vertrag abschließen. Eigene Beiträge müssen nicht gezahlt werden.
Wann bin ich Geringverdiener und muss nur 60 Euro im Jahr einzahlen, um die staatliche Zulage zu erhalten?Das hängt von der Kinderzahl und vom Einkommen ab. Grundsätzlich müssen für 2008 vier Prozent des Bruttoeinkommens minus Zulage in den Vertrag eingezahlt werden. Eine Mutter mit zwei Kindern erhält derzeit zum Beispiel Zulagen in Höhe von 524 Euro. Angenommen, sie verdient 14 600 Euro im Jahr, belaufen sich ihre Vorsorgebeiträge auf nur 60 Euro jährlich. Diesen Beitrag zahlt sie auch, wenn sie weniger verdient.
Verliere ich meine Ansprüche, wenn ich arbeitslos werde?
Nein, die Riester-Rente ist wie Betriebsrenten vor einer vorzeitigen Verwertung geschützt.
Rente mit 67 - was geschieht mit meiner Riester-Rente?
Bei einer Verlängerung der Lebensarbeitszeit auf 67 Jahre können Riester-Renten problemlos und ohne Nachteile angepasst werden.
Wo gibt es Rat?
ZENTRALE ZULAGENSTELLE FÜR ALTERSVERMÖGEN (ZFA) BEI DER DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG BUNDDeutsche Rentenversicherung Bund/ZfA 10868 Berlin Service-Telefon: 08 00/10 00 48 00 Fax: 0 30/8 65-2 72 40 zulagenstelle@drv-bund.de www.deutsche-rentenversicherung-bund.de
10704 Berlin Tel.: 0 30/865-1 Fax: 0 30/8 65-2 73 79 drv@drv-bund.de www.deutsche-rentenversicherung.de Service-Telefon: 08 00/10 00 48 00
Postfach 08 0431 10004 Berlin info@klipp-und-klar.de www.klipp-und-klar.de
Beratungs-Hotline
Telefon: 08 00/33 99 399 oder 08 00/263 72 43 (freecall: 08 00/ANFRAGE)
Eine Einrichtung des GDV www.gdv.de
Stand: September 2008
Bestell-Hotline für Broschüren
Tel.: 08 00/742 43 75
Beratungs-HotlineTel: 08 00/33 99 399
oder 08 00/263 72 43
(freecall 08 00/ANFRAGE)
GESAMTVERBAND DER DEUTSCHEN VERSICHERUNGSWIRTSCHAFT (GDV) E. V.Wilhelmstraße 43/43 G 10117 Berlin Tel.: 0 30/20 20 50 00 Fax: 0 30/20 20 60 00 berlin@gdv.de www.gdv.de
Postfach 080632 10006 Berlin Tel.: 018 04/22 44 24 Fax: 0 18 04/22 44 25 info@versicherungsombudsmann.de www.versicherungsombudsmann.de
Postfach 1308 53003 Bonn Tel.: 02 28/4 10 80 Fax: 0228/41081550 poststelle@bafin.de www.bafin.de
Redaktion: Stephan Gelhausen Gestaltung und Beratung: Pleon GmbH
Als Versicherungsunabhängige Versicherungsmakler betreuen und beraten wir unsere Taxi-Firmen in ganz Deutschland und nicht nur in Berlin oder Bremen. Im Gegensatz zum Versicherungsvertreter, dem Einfirmenvertreter, haben wir Zugriff auf fast alle Versicherungsgesellschaften. So können wir einen objektiven, neutralen Vergleich - Taxi Versicherungsvergleich Taxiversicherung neutral - bieten.
Unser für Sie kostenloser Maklerservice: Neutral und ungebunden von den Versicherungen, Persönliche Internetberatung, persönliche Telefonberatung, Kombination aus Internetpräsentation (Programm, mit dem Sie den Inhalt unseres Bildschirms sehen können; ist wie ein Besuch vor Ort) und telefonischer Betreuung, persönliche Beratungsbesuche bei Bedarf.
Wir bieten auch:
Versicherungsmakler Peter Müller bietet für selbständige Fahrer auch günstige private Krankenversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen.
Noch Fragen? Gerne beantworte ich diese:
Bitte Kontakt
Anfrageformular anklicken. Auf Wunsch erhalten Sie kostenlose Beratung und Vergleiche zu Versicherungen.Taxi Blog für Blogger Kollegen sucht Mitglieder und Redakteure
Telefon 0221 12 12 13 Gut zu merken. Ihr Notruf für Versicherung?
- Berlin - Dresden - Düsseldorf - Frankfurt - Hamburg - Köln - Leipzig - Meerbusch - Mülheim - München -
|
|
|
|
|
|
|