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Versicherungsmakler Taxiversicherung - Berater - unabhängig - neutral vergleichen -

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Bild von einem Taxischild auf dem Wagendach
Sehr verehrte Taxiunternehmerin
und Taxiunternehmer,

Taxi Versicherungsvergleich für das Taxi-Gewerbe: Treten Sie auf die Kostenbremse bei Ihren Taxi-Versicherungskosten. Sparen Sie durch Versicherungsmakler und senken Kosten im Fuhrpark und Betrieb.

 

 

 

 

Taxi Aktuell Ticker: Die Wüba und die Feuersozietät Taxi-Versicherung und Mietwagen-Versicherung kündigen zur Zeit vielen Kunden weiter lesen Ihre Taxi Versicherung erhöht kräftig die Preise, den Beitrag? Fragen Sie uns nach Hilfe. Wir bieten praktisch alle Versicherer.

Dies ist eine Taxi-Gewerbe-Infoseite für Taxi-Genossenschaften, Taxizentralen und Taxifirmen / Taxiunternehmer von Versicherungsmakler Peter Müller - neutral und unabhängig -

Als Versicherungsunabhängige Versicherungsmakler betreuen und beraten wir unsere Taxi Firmenkunden in ganz Deutschland. Im Gegensatz  zum Versicherungsvertreter, sogenannten Einfirmenvertreter, haben wir Zugriff auf nahezu alle Versicherungsgesellschaften. Durch diese große Auswahl können wir einen objektiven, neutralen Vergleich - Taxi Versicherungsvergleich neutral - bieten.

Unser für Sie kostenloser Maklerservice: Neutrale Beratung unabhängig von den Gesellschaften, Persönliche Internetberatung,  persönliche Telefonberatung,  Kombination aus Internetpräsentation (Programm, mit dem Sie den Inhalt unseres Bildschirms sehen können; ist wie ein Besuch vor Ort) und telefonischer Betreuung,  persönliche Beratungsbesuche  bei Bedarf.

Unsere Aufgabe ist für Sie die Taxihaftpflichtversicherung und Taxikaskoversicherung neutral zu vergleichen und dann die aktuell beste Versicherung rund ums Taxi zu ermitteln, in Bezug auf Leistungen und günstigem  Versicherungsbeitrag. Der Versicherungsmakler entlastet Sie ferner von dem üblichen Schriftwechsel mit den Versicherungen. Ihren Leistungsanspruch beim Taxi Schaden aktiv zu unterstützen ist dann der nächste Schritt.

Lassen Sie uns die Versicherungen checken und Sie einfach entlasten.

 

Versicherungen rund ums Taxi - Wie gut und preiswert möchten Sie Ihre Taxe billiger versichern?
Wie günstig ist Ihr Taxi versichert? Wir vergleichen - kostenlos -.

Als freier Versicherungsvermittler biete ich Ihnen die

    • Taxi-Haftpflichtversicherung
    • Taxi-Kaskoversicherung bzw. Taxi-Teilkasko-Versicherung
    • Taxi-Vollkaskoversicherung
    • GAP-Deckung für Leasing und Kredit / Finanzierung der Taxen und Kfz

zu günstigen Beiträgen. Vergleichen Sie Ihre Taxipolice mit unseren Angeboten, meistens sind wir billiger und Sie sparen Versicherungskosten.

GAP-Deckung der Taxi-Versicherung (Differenzdeckung)

Für Leasingfahrzeuge erstattet die Auto- bzw. Taxi Versicherung bei vorzeitiger Aufhebung des Leasingvertrages aufgrund eines Totalschadens oder einer Totalentwendung neben dem Wiederbeschaffungswert auch den Differenzbetrag, der sich zu dem höheren Restbuchwert des Leasinggebers ergibt, wenn der Leasingvertrag eine entsprechende Verpflichtung vorsieht und Sie, der Taxi-Unternehmer, die Mitversicherung beantragt haben.

Nur wenige Auto-, Taxi- und Mietwagen-Versicherer bieten die Differenzdeckung auch für kreditfinanzierte Fahrzeuge:
Dabei kann die Differenzdeckung nicht nur für Leasing-, sondern auch für das kreditfinanzierte Taxi / Fahrzeug abgeschlossen werden. Ersetzt wird noch die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs und dem sich aus dem Darlehensvertrag errechnenden, abgezinsten Darlehens-Restbetrag am Schadentag. Der Zinsvorteil, den die Bank durch die vorzeitige Abrechnung des Darlehensvertrags erlangt, wird gegengerechnet. Voraussetzung ist, dass das Darlehen ausschließlich für die Finanzierung eines Neufahrzeugs bei einer Bank aufgenommen wurde.

Hilfe bei Beitragserhöhung durch Schäden / Unfälle mit Sanierung der Schadenquote, Renta

Als Versicherungsmakler helfe ich auch bei sogenannter Sanierung, d.h. wenn die Taxiversicherung aufgrund von Unfällen, Schäden kündigt, also Kündigung oder eine Prämienerhöhung verlangt (Biete Hilfe: Problem oder gar mehrere, große Probleme mit Ihrer Taxiversicherung, Ihrem Taxiversicherer?).

Je nach Taxiversicherer wird bei den Kalkulationen / Versicherungsprämien nach der Anzahl der Taxikonzessionen unterschieden, ob die Taxe beklebt ist und nach der Art der Taxifahrer auf dem Wagen: nur Hauptberufliche, nur Nebenberufler oder Haupt- und Nebenberufliche Fahrer fahren das Taxi.

Weiterhin bieten wir: 

    • einen Flottentarif für den Taxibetrieb (Taxiflotte bzw. Taxenflotten Versicherung)
    • für Jungunternehmer Existenzgründungsrabatt
    • Beitragsnachlass in der Betriebshaftpflichtversicherung für Taxifahrer bzw. Taxifirma
    • Lotsenversicherung für das Fahren von Kundenfahrzeugen
    • Rabatt für Schüler-Busse und Krankentransporte (Dialyse-Fahrten usw.)
    • Taxi Kfz Sondereinstufung in SFR 1 = 75% ohne Vorversicherung z.B. durch eine neue Taxikonzession oder die erste Taxikonzession. Anfänger und Einsteiger ins Taxigewerbe erhalten also einen ordentlichen Rabatt von Taxen-Versicherungsmakler Peter Müller. SFR = Schadenfreiheitsrabatt
    • Auf Wunsch vermitteln wir auch eine Unternehmensberatung im Taxigewerbe für die Existenzgründung, Jungunternehmer, Existenzgründer; eben für Taxifahrer, die sich selbständig machen wollen.

 

Auch bei der Taxiversicherung kommt es nicht nur auf die Preise an, sondern auf die jeweiligen Versicherungsbedingungen. So gibt es Tarife, in denen nur Haarwild versichert ist, bei anderen wiederum Unfälle mit allen Tieren. Immer wichtiger werden auch Taxenversicherungen, wo die Einrede der groben Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist, d.h. grobe Fahrlässigkeit ist versichert - ausser Vorsatz natürlich.

Termine zur Kündigung Ihrer Taxi Versicherung

Normale Kündigung der Taxi-Versicherung 30. November

Der reguläre bzw. ordentliche Kündigungstermin der Taxi Versicherung ist der 30.11.2012 zum Jahreswechsel. Sie können Ihre Taxi Auto Versicherung bis zu diesem Datum ohne Angaben von Gründen zum Jahresende kündigen.

Außerordentliche Kündigung der Taxi-Versicherung

Bei einer Preis-Erhöhung / Prämien- Beitragserhöhung haben Sie ein außerordentliches Kündigungsrecht von einem Monat. Sie können innerhalb eines Monats nach Kenntnisnahme von der höheren Prämie zu deren Inkrafttreten kündigen.

Diese Erhöhung findet meist im November oder Dezember mit Wirkung 1. Januar statt. Manche Preiserhöhungen sind nicht sofort ersichtlich: der Tarif wird z.B. um 5% teurer, Ihr SFR steigt von 90% auf 80%. Unter dem Strich ist der neue Beitrag günstiger, obwohl eine Preis Erhöhung der Taxi Versicherung stattfindet. Als Service überprüfen wir Ihre neue Beitragsrechnung und sagen Ihnen, ob es sich um eine (versteckte) Beitragserhöhung handelt und Sie ein Sonder-Kündigungsrecht haben.

Ordentliches und außerordentliches Kündigungsrecht auch bei Flotten und Fuhrpark Policen

Die beiden Kündigungsarten bestehen natürlich auch für den Taxi Fuhrpark von größeren Betrieben, Zentralen, Innungen und Genossenschaften. Hier kommt es oft auch Unterjährig zu sogenannten Sanierungen wegen einer schlechten Schadenquote bzw. Rentabilität. Der Taxi-Versicherer will die Beiträge (auch Stückkosten) anheben, andernfalls selber kündigen. Hier hat das Taxi Gewerbe ebenfalls eine Kündigungsmöglichkeit zum Wechsel in eine andere Taxiversicherung.

Taxi-Makler Peter Müller bietet für selbständige Taxifahrer auch Beratung zur günstigen privaten Krankenversicherung.

Empfehlenswert für Ihren Berufsalltag ist ausserdem eine erweiterte Insassenunfallversicherung für sich, die Taxifahrer und Taxi-Fahrgäste, eine Berufsrechtschutzversicherung (alternativ Kombi: Privat Beruf Verkehr für Selbständige Taxifahrer) und Taxi-Betriebshaftpflichtversicherung.

 

Noch Fragen? Gerne beantworte ich diese:

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Taxi Blog sucht Mitglieder und Redakteure

Unser Blog Taxiversicherung: Taxi-Versicherungsvergleich

Warum ein Blog?
Weil wir glauben, dass wir damit unseren Kundinnen und Kunden, noch mehr Möglichkeiten geben, unsere Branche und Firma besser kennenzulernen und sich umfangreicher über bestimmte Themen zu informieren. Zudem haben unsere Kunden die Möglichkeit über die Kommentarfunktion direkt und unkompliziert mit uns Themen zu besprechen und wertvolle Tipps, auch für andere User, zu geben.

Was ist ein Blog?
Ein Blog ist ein auf einer Website geführtes und damit öffentlich einsehbares Tagebuch oder Journal.

Wer sind die Autoren?
Die Blogs werden von unseren Mitarbeitern und Ihnen, den Gastautoren, geschrieben.

Also suchen oder beginnen Sie einfach ein Thema - Los geht´

 

Nur einige unserer Gesellschaften, die vermittelt werden

 

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Haftpflichtversicherung Klausel 196 Taxi- und Mietwagenunternehmen

Der Versicherungsschutz gemäß den nachstehenden Vereinbarungen bezieht sich bezüglich "Mietwagen"-Unternehmen nur auf Mietwagen mit Gestellung eines Fahrers, keinesfalls auf Selbstfahrvermietungen - Autovermieter.

I Mitversicherung von Schäden durch Schusswaffen

1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten Besitz und der Verwendung von Schusswaffen und Munition zu beruflichen bzw. betrieblichen Zwecken.

In teilweiser Abänderung von § 4 Ziff. II 1 AHB ist vorsätzlicher Schusswaffengebrauch mitversichert, sofern der Versicherungsnehmer

- in Notwehr handelte,

- in vermeintlicher Notwehr handelte (Putativnotwehr)

- oder fahrlässig sein Notwehrrecht überschritt (Notwehrexzess).

2 Mitversichert ist ferner

2.1 die gesetzliche Haftpflicht als Dienstherr der im Betrieb beschäftigten Personen hinsichtlich der unter Pos. 1 beschriebenen Haftpflicht.

2.2 die persönliche gesetzliche Haftpflicht solcher im Betrieb des Versicherungsnehmers beschäftigten Personen, denen das Führen von Schusswaffen erlaubt ist.

Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, bei denen es sich um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten im Betrieb des Versicherungsnehmers nach dem Sozialgesetzbuch VII handelt.

3 Nicht versichert sind Ansprüche aus

- Schäden bei der Ausführung strafbarer Handlungen - Schäden bei der Ausführung von Jagd.

II Mitversicherung der gesetzlichen Haftpflicht für Schäden an durch Taxis/Mietwagen beförderten Gegenständen

1 Eingeschlossen ist in Abweichung von § 4 Ziff. I 6 b) AHB die gesetzliche Haftpflicht wegen Schäden an fremden Sachen, die durch die zur Versicherung gemeldeten Taxis / Mietwagen befördert wurden.

Für den Versicherungsschutz ist es ohne Belang, ob diese Sachen während der Fahrt, während des Einladens oder Ausladens oder anlässlich der Weiterbeförderung per Hand beschädigt wurden. Insoweit beruft sich der Versicherer auch nicht auf die "Kraftfahrzeugklausel" (s. Ziff. IV 2 des Vordrucks H 99).

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- aus Abhandenkommen von Sachen,

- aus der Beförderung von Geld, Wertpapieren, Sparbüchern, Urkunden und Schmucksachen sowie von Transplantaten und Blut oder Blutprodukten,

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Der Unterschied Beruf Versicherungsmakler und normaler Versicherungsvertreter / Vermittler

Der Versicherungsmakler

    Versicherungsmakler vermitteln Verträge zwischen Versicherungsgesellschaften und Versicherungsnehmern. Sie sind Kaufleute nach dem Handelsrecht gemäß § 7 Abs. 2 Ziff. 7 HGB und nach § 93 HGB bestimmt als Handelsmakler. Versicherungsmakler sind nicht vertraglich an eine Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern stehen als treuhänderische Sachwalter der Interessen des Versicherungsnehmers auf dessen Seite.

    Die Rechte und Pflichten des Versicherungsmaklers gegenüber dem ihn beauftragenden Versicherungsnehmer hängen vom Maklervertrag ab. Zusätzliche Rechte und Pflichten sind im Gesetz über den Versicherungsvertrag definiert. Der Umfang der Pflichten betrifft regelmäßig nicht nur die Ermittlung eines ausreichenden Versicherungsschutzes und die Vermittlung entsprechender, für den Versicherungsnehmer günstiger Verträge, sondern auch die Verwaltung, Betreuung und Aktualisierung dieser Versicherungsverhältnisse.

    Für eine schuldhafte Verletzung seiner Pflichten haftet der Versicherungsmakler gegenüber dem Versicherungsnehmer und muss für dieses Risiko eine Berufshaftpflichtversicherung in Form einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme abgeschlossen haben. Diese Haftungspflicht trifft ihn auch, wenn der Fehler bzw. das Verschulden seinen (Mitarbeitern) zuzurechnen ist (vgl. § 278 BGB).

    Zu den Versicherungsmaklern gehören auch Kreditversicherungsmakler und Factoring-Makler

    Die Unterscheidung zwischen einem Versicherungsvertreter und einem Versicherungsmakler ist wichtig für die Zurechnung von Rechten und Pflichten des Versicherungsnehmers, des Versicherungsmaklers und der Versicherungsgesellschaft.

    Der Versicherungsvertreter ist Geschäftsbesorger der Versicherung und vertritt damit in erster Linie die Interessen der Versicherung. Der Versicherungsmakler ist Beauftragter des Kunden und steht somit vertragsrechtlich auf dessen Seite. Fehler des Versicherungsagenten werden dem Versicherungsunternehmen als eigenes Wissen zugerechnet (§ 278 BGB). Fehler des Maklers werden dem Versicherungsnehmer zugerechnet.

    Versäumt der Versicherungsmakler, Unterlagen, die der Versicherte ihm einreicht, an die Versicherung weiterzuleiten, gelten diese Unterlagen im Allgemeinen nicht als in den Kenntnisbereich der Versicherung gelangt. Im Speziellen sind die Zusammenarbeitsverträge des Maklers mit den jeweiligen Versicherungsgesellschaften maßgebend.

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Versicherungsmakler Peter Müller ist Versicherungsfachmann BWV und Industriekaufmann

 

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